Wohnmobile Scherer Mietbedingungen (Stand 12.12.2021)
1. Irrtümer und Änderungen:
Alle Daten und Informationen auf unserer Homepage werden mit größter Sorgfalt erstellt und gepflegt, sind jedoch nicht zwingend frei von Irrtümern.
2. Berechtigte Fahrer / Mindestalter / Führerschein
Die meisten unserer Fahrzeuge haben ein zulässiges Gesamtgewicht von 3,5 t und können somit mit einem gewöhnlichen PKW Führerschein der Klasse B angemietet und gefahren werden. Das Mindestalter für Mieter und Fahrer beträgt 21 Jahre. Der Mieter bzw. berechtigte Fahrer muss seit mindestens einem Jahr im Besitz eines gültigen Führerscheins sein. Für Fahrzeuge über 3,5 t beträgt das Mindestalter 25 Jahre und mindestens drei Jahre Führerscheinbesitz wird vorausgesetzt. Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst und den bei Anmietung genannten Personen geführt werden. Die Führerscheine des Mieters und sämtlicher weiterer Fahrer sind bei der Anmietung vorzulegen.
3. Preise / Reservierung / Zahlungsbedingungen / Kaution / Servicepauschale / Über- und Rückgabe / Reinigung
Der Mietpreis setzt sich zusammen aus dem Basismietpreis und einer bei jeder Anmietung anfallenden Servicepauschale. Die Preise sind inkl. MwSt. sowie Haftpflicht- und Vollkaskoversicherung (1.500,– € Selbstbeteiligung pro Schadensfall). Insbesondere Kraftstoffkosten, Maut-, Park-, Camping-, Stellplatz- sowie Fährgebühren als auch Bußgelder sowie sonstige Strafgebühren gehen zulasten des Mieters. Die Berechnung des Mietpreises erfolgt pro Nacht. Eine Reservierung ist nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter und Erhalt aller vertragsrelevanten Unterlagen verbindlich. 7 Tage nach Erhalt der Buchungsbestätigung ist eine Anzahlung in Höhe von 25% (mind. 250€) der Gesamtsumme zu zahlen. 14 Tage vor Fahrzeugübernahme ist der Restbetrag zu begleichen. Liegen zwischen Buchung und Anmietdatum weniger als 14 Tage, so ist der gesamte Mietpreis sofort fällig. Die Kaution ist 14 Tage vor Übernahme des Reisemobiles zu überweisen. Die Über- und Rückgabe der Fahrzeuge erfolgt zu den vereinbarten Zeiten und kann grundsätzlich auch außerhalb unserer Geschäftszeiten erfolgen. Die Servicepauschale wird einmalig erhoben und enthält die Kosten für die Übergabe (inkl. ausführlicher Einweisung) und Rücknahme des Fahrzeuges nach Beendigung der Miete. Außerdem enthält die Pauschale die Kosten für eine Propangasfüllung (eine Flasche), die Grundausstattung mit WC-Chemikalien und die Außenreinigung des Fahrzeuges. Das Fahrzeug wird gereinigt und vollgetankt übergeben, die Rückgabe erfolgt entsprechend ebenfalls vollgetankt und innen einwandfrei gereinigt. Wird das Fahrzeug ungenügend gereinigt oder nicht vollgetankt zurückgegeben werden Gebühren für die Innenreinigung (150€), die Toilettenreinigung (200€) bzw. das volltanken (50€ + Kraftstoffkosten) mit der Kaution verrechnet.
4. Verzug / Vertragsrücktritt / Reiseabbruch / Abtretung / fristlose Kündigung / vertragswidriger Gebrauch / Haftung / Auslandsfahrten / GPS-Ortung
Kann der Vermieter zum vereinbarten Zeitpunkt das gemietete Fahrzeug nicht zur Verfügung stellen, so ist er berechtigt ein Fahrzeug der gleichen Kategorie zur Verfügung zu stellen. Sofern dies nicht möglich ist, kann der Mieter vom Vertrag zurücktreten ohne Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Ein Schadensanspruch gegen den Vermieter besteht nicht, soweit dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Bei Vertragsrücktritt durch den Mieter sind die folgenden Stornogebühren zu entrichten: Bis 49 Tage vor Mietbeginn: 25% des Mietpreises (mind. 250€), bis 21 Tage vor Mietbeginn: 50% des Mietpreises, weniger als 21 Tage vor Mietbeginn: 80% des Mietpreises. Wird das Fahrzeug nicht entgegengenommen gilt dies als Reiserücktritt und wird entsprechend der obigen Staffelung berechnet. Bei Fahrzeugrückgabe vor Ablauf der vereinbarten Mietdauer ist der volle Mietpreis zu zahlen. Der Mieter ist nicht berechtigt die Rechte am Mietfahrzeug an Dritte abzutreten, bzw. die Mietsache an Dritte zu vermieten. Der Vermieter ist berechtigt, den Mietvertrag fristlos zu kündigen oder die Mietsache zurückzubehalten wenn der Mieter oder ein im Mietvertrag genannter Fahrer bei der Übergabe des Mietgegenstandes nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis für das Fahrzeug sowie einem gültigen Ausweispapier ist. Es ist untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personen- oder Güterbeförderung, zu allgemeinen gewerblichen oder gewerbeähnlichen Zwecken sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts verboten sind, zu verwenden. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für den durch den vertragswidrigen Gebrauch entstandenen Schaden. Der Mieter haftet für Schäden unbeschränkt, sofern der Versicherer nicht leistet, insbesondere weil der Mieter oder die von Ihm beauftragten und benannten Fahrer den Schaden durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt haben oder der Schaden durch alkohol- oder drogenbedingte Fahruntüchtigkeit entstanden ist. Das Gleiche gilt für Schäden, die durch Nichtbeachtung der Durchfahrtshöhe und/oder durch Nichtbeachtung der Fahrzeugabmessungen (Fahrzeughöhe und – breite) sowie durch Rückwärtsfahren ohne Einweisung verursacht werden. Der Mieter haftet auch uneingeschränkt für alle Schäden, die auf unsachgemäßes Be- und Entladen bzw. auf die Ladung selbst beruhen. Während Fahrten in das europäische Ausland gestattet sind, ist bei Fahrten in das ost- oder außereuropäische Ausland die vorherige Einwilligung des Vermieters einzuholen und der zusätzliche Versicherungsschutz zu beantragen. Fahrten in Kriegs- und Krisengebiete sind verboten. Die Mietfahrzeuge können mit einem GPS-Ortungsgerät ausgestattet sein.
5. Rauchen / Haustiere / Verlust von Bestandteilen der Mietsache / Pflichten des Mieters
Alle Fahrzeuge sind Nichtraucherfahrzeuge. Die Mitnahme von Haustieren ist nur nach Absprache und ausdrücklicher Genehmigung durch uns gestattet, bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter für entstandene Schäden und  Reinigungskosten. Den durch Verlust von Fahrzeugschlüsseln, Fahrzeugpapieren oder sonstigem Zubehör entstandenen Schaden hat der Mieter zu ersetzen.
Der Mieter hat die bestehenden gesetzliche Bestimmungen des In- und Auslandes, insbesondere zollrechtliche Bestimmungen einzuhalten. Der Mieter wird angehalten, sich durch einen Auslandschutzbrief und gegebenenfalls Fährversicherung gegen entstehende Kosten bei Unfall oder sonstigen Schäden zu versichern. Die Betriebsanleitung des Mietfahrzeugs ist unbedingt zu beachten. Anweisungen in dieser sind Bestandteil des Vertrages. Verstößt der Mieter gegen Anweisungen der Betriebsanleitung, hat er daraus entstehenden Schaden zu ersetzen. Auch hat der Mieter die notwendigen Betriebsstoffe wie z.B. Kühlwasser. Motoröl, AdBlue, Luftdruck der Reifen, Diesel etc. ständig zu überwachen und bei Bedarf nachzufüllen (Füllmengen sind der Betriebsanleitung zu entnehmen). Ein durch Versäumnis entstehender Schaden am Fahrzeug und Folgeschäden können nicht dem Vermieter angelastet werden. Vor allen Reparaturen ist der Vermieter zu benachrichtigen. Etwaige Schadenersatzansprüche des Mieters gegen den Vermieter sind bei einem Defekt des Fahrzeugs ausgeschlossen, es sei denn, dem Vermieter fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.
6. Datenspeicherung / Wirksamkeit der Bestimmungen
Der Mieter ist damit einverstanden, dass Wohnmobile Scherer eine Speicherung der persönlichen Daten vornimmt. Wird eine Bestimmung unwirksam, so berührt dies nicht die Geltung der übrigen.